Info 16 - Jugendschutz konkret
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Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von Spirituosen, wie sie in den meisten Mischgetränken (Alcopops) vorkommen, an unter 18-Jährige. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Das vorliegende «Info» zeigt Beispiele aus der erfreulichen Vielfalt gemeindespezifischer Lösungsansätze, die unterdessen im Zürcher Oberland zu beobachten sind. Nachahmung empfohlen! |
Grösse | 415.97 KB |
Erfasst am | Do. 18.06.09 09:48 |
Letzte Änderung | Do. 18.06.09 09:50 |
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